Kommisionsgeschäft

Ein Kommissionsgeschäft ist eine spezielle Form des Kaufs und Verkaufs von Gütern. Bei Nationalvertrieben erfolgt die reine Abwicklung des Warengeschäfts oft im Wege eines Kommissionsgeschäfts, d.h. der Nationalvertrieb (Kommissionär oder Auftragnehmer) leitet die vom Grossisten (→ Presse-Grossist) oder Bahnhofsbuchhändler (Partei des Ausführungsgeschäfts) erhaltenen Erlöse ohne Abschläge an den Verlag (Kommittent oder Auftraggeber) weiter. Der Nationalvertrieb handelt dabei in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung.