Preisbindung

Unter Preisbindung versteht man die Festlegung eines verbindlichen Verkaufspreises, der vom Handel eingehalten werden muss. Sie ist in Deutschland grundsätzlich unzulässig. Die Preisbindung für Presseerzeugnisse gemäß § 30 ist daher eine Ausnahmeregelung des  GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), mit der der Gesetzgeber die Informations- und Meinungsfreiheit durch Artikel 5 GG fördert.

Die kartellrechtliche Rechtfertigung für die Preisbindung ist, dass damit der Preiswettbewerb unter den Einzelhändlern ausgeschlossen werden soll. Ansonsten könnten z.B.  preisaggressive Filialisten die Titel zu Preisen anbieten, mit denen z.B. kleinere Fachhändler nicht mithalten könnten. Damit wäre die Verbreitung und Überallerhältlichkeit nicht mehr gewährleistet.