Remissionsrecht

Die Möglichkeit für den Presse-Einzelhandel, unverkaufte Exemplare von Presseerzeugnissen an den Verlag zurückzugeben (zu remittieren). Damit wird das Absatzrisiko auf die Verlage verlagert. Das Gegenstück zum Remissionsrecht ist deshalb auch das Dispositionsrecht der Verlage.

Hätte der Handel das Absatzrisiko für die „leicht verderbliche“ Ware Presse zu tragen, würde er immer nur so viele Presseerzeugnisse bestellen, wie er glaubt, mit Sicherheit verkaufen zu können. Zudem ist ihm eine Preisreduzierung nach Ablauf der Angebotszeit durch die Preisbindung untersagt. Damit käme es zwangsläufig schon früh zu Ausverkäufen und zur Risikominimierung würde der Handel neue oder kleinauflagige Titel gar nicht ordern. Das Remissionsrecht ist damit eine wichtige Voraussetzung für Pressevielfalt und Überall-Erhältlichkeit von Presse.