Informations- und Meinungsfreiheit
Die im Grundgesetz verankerte Informations- und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland dazu, alle Voraussetzungen zu schaffen, damit Informationen und Meinungen frei verbreitet werden können und diese allgemein zugänglich sind. Daraus ergeben sich besondere Rahmenbedingungen für den Pressevertrieb. Entgegen der allgemeinen gesetzlichen Regelungen gibt es als Ausnahmen für Presse die Preisbindung, das Dispositionsrecht (und damit das Remissionsrecht), das Alleinauslieferungsrecht der Grossisten (Gebietsmonopole) sowie die Verwendungsbindung.