Jugendmedienschutz

Der Jugendschutz begrenzt das in Artikel 5 GG gesicherte Recht der freien Meinungsäußerung, etwa wenn dabei Inhalte wiedergegeben werden, die bereits nach dem Strafgesetzbuch (StGB) verboten sind – vor allem Gewaltverherrlichung (§ 131 StGB) und Pornografie (§ 184 StGB) – oder die auf dem Index für jugendgefährdende Medien stehen.