Körperlose Remission

Von körperloser Remission spricht man, wenn der Verlag weder Ganzstücke noch Kopfleisten oder Titelseiten der unverkauften Exemplare zurückerhält. Die Remissionsgutschrift erfolgt in diesem Fall allein aufgrund von Datenmeldungen, die anhand von Warenflussprotokollen nachgewiesen werden müssen. Dieses Verfahren ist das Standardverfahren zwischen Groß– bzw. Bahnhofsbuchhandel und Verlagen.

Ein Sonderfall ist die sog. Vertrauensremission, bei der insbes. kleinere Sonderhändler eine Remissionsgutschrift allein aufgrund einer Remittendenaufstellung erhalten.