Koordiniertes Vertriebsmarketing (KVM)
Das „Koordinierte Vertriebsmarketing“ ist der gemeinsame Leistungsrahmen für Presse-Grosso und Verlage und beschreibt die Leistungen, die mit dem sog. „Funktionsrabatt“ (Grosso-Spanne) abgegolten sind. Dazu gehören Regelungen zur Markteinführung neuer Presseprodukte, Steuerung und Regulierung der Pressesortimente im Einzelhandel, Marktaktivitäten des Presse-Grossos, Datenerfassung und Datenmeldeverfahren sowie zahlreiche Fragestellungen aus der täglichen Vertriebspraxis.
Das Papier wurde vom Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten, dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. (BDZV) gemeinsam erarbeitet (aktuelle Version ist von 2012). Unabhängig davon, dass viele Verlage der Anwendbarkeit des KVM bilateral zugestimmt haben, wird es aufgrund der fehlenden Sanktionsmöglichkeiten oft nur als Empfehlung verstanden.
Erst mit der Änderungsvereinbarung zu den Handelsspannen gilt ab März 2021, dass ein Überschreiten der beiden wichtigsten, im KVM definierten Obergrenzen zur Remissionsquote und zur Nullverkaufsquote zu einem definierten Handelsspannenzuschlag führen.
Dabei steht nach wie vor das Ziel im Vordergrund, einerseits den diskriminierungsfreien Marktzutritt für alle Presseerzeugnisse zu gewährleisten, andererseits aber die missbräuchliche Nutzung des Pressevertriebssystems, insbesondere gegenüber dem Einzelhandel, zu vermeiden.