Kopplungsangebote

Unter Kopplungsangeboten versteht man Angebote, bei denen zwei verschiedene Gegenstände zu einem – meist im Vergleich zur Addition der Einzelpreise günstigeren – Gesamtpreis angeboten werden. Sie sind grundsätzlich zulässig, wenn das Angebot hinreichend transparent ist und kein „übertriebenes Anlocken“ stattfindet.

Im Einzelverkauf findet man Kopplungsangebote oft in Form von sog. Bundles, bei denen mehrere Zeitschriften mittels einer Umverpackung aus Folie oder einer Banderole „gebündelt“ zu einem Gesamtpreis verkauft werden.

Im Abonnement werden oft periodische Zeitschriften zusammen mit einem Sonderheft im Abo angeboten, seltener auch zusammen mit einem anderen Gegenstand aus dem Non-Press-Bereich (z.B. das Abo einer Fernsehzeitschrift mit einem Fernseher). Letzteres ist nur dann zulässig, wenn der Preisanteil des preisgebundenen Verlagserzeugnisses an dem Gesamtpreis in der gebundenen Höhe gesondert ausgewiesen wird, so dass deutlich wird, dass der Nachlass nur auf die ungebundene Ware gewährt wird.