Lieferungsberechtigung (LB)

Hat der Groß– oder Bahnhofsbuchhändler nicht die im Lieferschein verzeichnete Menge eines Titels erhalten, muss er gegenüber den Verlagen eine entsprechende Berichtigung der Liefermenge vornehmen. Im Gegenzug erhält er eine entsprechende Gutschrift (bei negativer LB) oder Belastungsanzeige (bei positiver LB).