Supermarkt
Allgemein als Supermarkt werden Lebensmitteleinzelhandels-Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² und weniger als 1500 m² bezeichnet. Diese Geschäftsart wird in der Einzelhandelsstrukturanalyse (EHASTRA) etwas weitreichender definiert und auch noch in Untergruppen feiner strukturiert (unter 100, zwischen 100 und 399, von 400 bis 999 und 1.000 bis 2.499 qm).