Teilbelegung
Von Teilbelegung spricht man, wenn eine Beilage nur einem Teil der Auflage beiliegt oder eine Anzeige nicht in der Gesamtauflage erscheint.
Von Teilbelegung spricht man, wenn eine Beilage nur einem Teil der Auflage beiliegt oder eine Anzeige nicht in der Gesamtauflage erscheint.