Neutralität
Neutralität bedeutet im Pressevertrieb, dass Titel von den Presse-Grossisten nicht aus sachfremden Gründen ungleichbehandelt (diskriminiert) werden dürfen. Da die Presse-Grossisten als gesetzliche Ausnahme zur Sicherstellung der Verbreitung und Überallerhältlichkeit nach Art. 5 Grundgesetz ein Alleinauslieferungsrecht (Monopol) in ihren Vertriebsgebieten besitzen, ergibt sich aus dem GWB zudem ein Kontrahierungszwang.
Neutralität und Kontrahierungszwang des Presse-Grossos stellen damit für Verlage einen freien Marktzugang sicher.
Der Einzelhandel unterliegt keiner Neutralitätspflicht, da er keine Monopolstellung besitzt. Gleichwohl unterliegt er einem Abnahmezwang für alle Titel, die für ihn verkäuflich sind und die der Grossist ihm liefert. Er kann lediglich entscheiden, ob er überhaupt Presse in seinem Angebot führen will oder nicht. Es ist dem Einzelhändler allerdings belassen, ob und wie er die vom Grosso belieferten Titel in seinem Geschäft präsentiert.