Teilauflage
Mit Teilauflage wird ein bestimmter Teil der Druckauflage bezeichnet, der sich von der übrigen Auflage durch gesonderte Inhalte oder bestimmte Beilagen unterscheidet. Wenn derartige Teilauflagen dauerhaft produziert werden, richtet man dazu i.d.R. feste Regional- oder Teil-Ausgaben ein (z.B. feste Regionalteile bei Programmzeitschriften oder Nachrichtenmagazinen), für die dann auch Verkäufe pro Regionalausgabe ermittelt werden können. Werden die Teilauflagen nur zu bestimmten Heftfolgen benötigt, arbeitet man meistens mit sogenannten Splits, die lediglich zur Unterscheidung der Teilauflage im Rahmen der Lieferung dienen.