Trägermedien
Der Begriff „Trägermedien“ umfasst nach der Definition im Jugendschutzgesetz alle Medien mit Texten, Bildern oder Tönen auf gegenständlichen Trägern, die zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt oder in einem Vorführ- oder Spielgerät eingebaut sind.
Für den Bereich Pressevertrieb sind dieses z. B. die Zeitschriften selbst, aber auch Booklets und digitale Datenspeicher (CD-ROM, DVD)