Sonstiger Verkauf
Unter dem Sonstigen Verkauf versteht man alle Verkäufe von Presseprodukten, die nicht über die pressetypischen Vertriebswege abgewickelt werden. Sonstige Verkäufe werden aufgrund des fehlenden Remissionsrechts und der meist sehr hohen Rabattierung gemäß den IVW-Kriterien explizit nicht dem Einzelverkauf zugeordnet, sondern als „Sonstiger Verkauf“ ausgewiesen.
Nicht gleichzusetzen ist der Sonstige Verkauf mit dem Sonderverkauf. Letzterer findet in den sogenannten Sonderverkaufsstellen bzw. Spezialverkaufsstellen statt, die nur über ein der Zielgruppe des Marktes / der Verkaufsstelle angepasstes, kleines Zeitschriftensortiment verfügen. Entspricht die Verkaufspraxis in einer Sonderverkaufsstelle den IVW-Einzelverkaufskriterien (z. B. durch vorhandenes Remissionsrecht, adäquate Rabattierungen, …), zählen Sonderverkäufe als Einzelverkäufe. Tut sie dies nicht, gilt ein Sonderverkauf als Sonstiger Verkauf.
Beispiele für Sonstige Verkäufe sind häufig – aber nicht zwangsläufig – Lieferungen an Hotels, Fitness-Studios, Sportgeschäfte, Einrichtungshäuser und Golfclubs zur öffentlichen Auslage. Eine Weiterveräußerung ist untersagt. Der Sonstige Verkauf dient der Reichweitengewinnung, der Steigerung und Aufrechterhaltung des Bekanntheitsgrads der Zeitschrift und der Stützung der Auflage. Es besteht kein Remissionsrisiko.