Bordexemplare

Exemplare von Zeitungen und Zeitschriften, die vornehmlich von Fluggesellschaften, aber auch anderen Verkehrsgesellschaften direkt bei den Verlagen bezogen und den Passagieren als Lektüre zur Verfügung gestellt werden. In der IVW– Auflagenmeldung werden die Bordexemplare als gesonderte Rubrik erfasst.