Kontrahierungszwang

Der im Presse-Grosso geltende Kontrahierungszwang bricht das ansonsten in Deutschland übliche Prinzip der Vertragsfreiheit, nach der ein Vertragspartner frei entscheiden kann, mit wem er ein Vertragsverhältnis eingeht und mit wem nicht. Der Kontrahierungszwang ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Ausnahme, die in allen monopolistisch strukturierten Märkten Anwendung findet. Den Kontrahierungszwang gibt es im Pressevertrieb in der Beziehung Verlag – Presse-Grosso sowie Presse-GrossoEinzelhandel durch die regionale Monopolstellung des Grossisten. Wenn ein Verlag in einem bestimmten Gebiet Zeitschriften über den Einzelhandel verkaufen will, muss er dieses über den Gebietsgrossisten machen. Ebenso geht es dem Einzelhändler. Wenn dieser in einem bestimmten Gebiet Zeitschriften verkaufen will, muss er diese vom Gebietsgrossisten einkaufen. Der Grossist ist damit zur Abnahme von Presseerzeugnissen vom Verlag sowie zur Belieferung des presseführenden Einzelhandels in seinem Gebiet verpflichtet, um der Presse einen diskriminierungsfreien Marktzutritt zu ermöglichen (Neutralität). Siehe auch Alleinauslieferungsrecht.