Soll-Remission / Verkaufsreserve

Der Absatz einer Zeitschrift unterliegt mehr oder weniger starken Verkaufsschwankungen von Heftfolge zu Heftfolge, aber auch von Verkaufsstelle zu Verkaufsstelle. Um dem Risiko eines Ausverkaufs vorzubeugen, schlagen die Verlage eine Verkaufsreserve oder Soll-Remission auf die eigentliche Verkaufsvorhersage. Die Höhe dieses Zuschlags richtet sich nach dem Verkaufsdurchschnitt eines Objektes und nach der vertriebspolitischen Zielsetzung.

Bei Titeln mit kleinem Verkaufsdurchschnitt muss die prozentuale Soll-Remission höher sein als bei solchen mit einem hohen Verkaufsdurchschnitt (ein Händler, der durchschnittlich ein Exemplar verkauft, muss mindestens ein zweites geliefert bekommen um nicht ausverkauft zu sein (= 50% Remission); einer, der hundert Exemplare durchschnittlich verkauft, muss vielleicht nur 10 Exemplare zusätzlich geliefert bekommen, um nicht ausverkauft zu sein (= 9% Remission).

Wenn ein Titel den Absatz maximieren will, so muss der Verlag eine hohe Soll-Remission in Kauf nehmen. Ziel ist es dann, möglichst nirgendwo ausverkauft zu sein, um keine Verkaufschancen zu verschenken. Wenn ein Titel seinen Vertriebs-Deckungsbeitrag optimieren will, wird der Verlag eine niedrigere Soll-Remission ansetzen und dabei in Kauf nehmen, auf bestimmte Grenzverkäufe zu verzichten. Ausschlaggebend ist dabei, wie viele Exemplare mehr geliefert (und gedruckt) werden müssten, um ein zusätzliches Exemplar zu verkaufen, bzw. wie viele Exemplare Verkauf man verliert, wenn ein Exemplar weniger in den Markt geliefert werden würde. Der Vertriebs-Deckungsbeitrag ergibt sich aus dem Verhältnis von Fortdruckkosten pro gedrucktem und Erlös pro verkauftem Exemplar.

Begrenzt wird die Soll-Remission durch das KVM und den Hamburger Beschlüssen. (Siehe auch: Marktgerechte Disposition)