Sonderhandel
Der Sonderhandel gilt als atypische Form des Einzelverkaufs und wird nicht von der EHASTRA erfasst. Er subsumiert alle Einzelhändler, die meistens Zeitungen (eher unüblich sind Zeitschriften) ohne feste Verkaufsstätte vertreiben. Dazu gehören sowohl fliegende Händler als auch der Verkauf von Sonntagszeitungen an der Haustür.