Sprunghaftung
Wenn Werber/innen für geworbene Abos Provisionen erhalten haben, sind diese zurückzuzahlen, wenn der Auftrag innerhalb einer Frist (Sprunghaftungsfrist) zum Sprung geht. Gleiches gilt für die an BMD-Firmen gezahlten Werbekostenzuschüsse (WKZ). Deshalb ist es bei der Provisionierung üblich, einen gewissen Anteil der Provision als Sprungreserve einzubehalten und mit den späteren Provisionszahlungen zu verrechnen.