Presse-Einzelhandel / Presse-Einzelhändler
Einzelhändler, die Presse in ihrem Angebot führen. Laut Einzelhandelsstrukturanalyse EHASTRA 2019 gibt es 97.000 Angebotsstellen. Damit gibt es in Deutschland, trotz rückläufiger Zahlen, ein im internationalen Vergleich immer noch sehr dichtes Vertriebsnetz für Zeitungen und Zeitschriften.
Von den 97.000 Angebotsstellen sind ca. 76.000 sog. Vollkunden, die ein Zeitungs- und Zeitschriftensortiment anbieten. Knapp 20.000 sind reine Zeitungsverkaufsstellen.
Seit 2010 ist die Zahl der Presseverkaufsstellen rückläufig. Gegen den Trend wachsen noch die Filialanzahlen größerer Super– und Drogeriemärkte, während Pressefachgeschäfte, Kioske, kleinere Lebensmittelgeschäfte und Bäckereien einen deutlichen Rückgang aufweisen. Über 50% der Umsätze werden aktuell schon im Lebensmitteleinzelhandel (inkl. Discounter) erzielt.
Der Presse-Einzelhandel erhält Presse ausschließlich über den Presse-Grossisten, in dessen Vertriebsgebiet er sein Ladengeschäft betreibt. Durch das Gebietsmonopol hat grundsätzlich jeder Einzelhändler, der Presse in sein Programm aufnehmen möchte, ein Recht auf Belieferung (Kontrahierungszwang). Nur in begründeten Einzelfällen (objektiv nur ungenügende Verkaufschancen, bereits bestehendes Einzelhandelsgeschäft in der unmittelbaren Nachbarschaft) kann der Grossist die Belieferung ablehnen. Allerdings hat der Einzelhändler kein Dispositionsrecht, d.h. der Grossist bestimmt Titelauswahl und -menge. Korrespondierend damit können Einzelhändler unverkaufte Exemplare an den Großhandel zurückgeben.