Ganzstückabsammlung

Die Remission wird vom Presse-Grossisten in der Regel körperlos als Datenmeldung übermittelt und nicht verkaufte Exemplare der Zeitschriften / Zeitungen werden vom Grossisten direkt dem Altpapier zugeführt. Trotzdem kann ein Verlag das Absammeln und anschließende Bereitstellen von sogenannten Ganzstücken verlangen. Diese Sonderleistung ist nicht mit der Grosso-Handelsspanne abgegolten und muss daher vom Verlag separat pro abgesammeltes Exemplar vergütet werden.

Eine Absammlung von Ganzstücken kann für Verlage aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein, z. B. wenn  das abzusammelnde Objekt über ein hochwertiges Covermount verfügt und zur Einsparung von Herstellkosten im Phasenvertrieb vertrieben wird. Wichtig ist dabei nur, dass der Titel  keinen Aktualitätsbezug aufweist.