Ganzstückremission

Ganzstückremission ist die körperliche Remission der unverkauften Exemplare. Während die Remission der Einzelhändler an die Grossisten immer als Ganzstück erfolgt, ist die Remission von den Grossisten an die Verlage standardmäßig eine körperlose Remission, d.h. hier wird nur die Anzahl der remittierten Exemplare an die Verlage übermittelt. Möchte ein Verlag die Remission als Ganzstücke erhalten, so erhält der Grossist für die Aussortierung und Zwischenlagerung den zusätzlichen Aufwand vergütet.