Körperliche Remission

Unter körperlicher Remission versteht man die Rückgabe von Kopfleisten, Titelseiten oder ganzen Stücken der unverkauften Exemplare durch den Händler an seinen Lieferanten. Dieses Verfahren wird heute nur noch selten bei Sonderhändlern angewendet. Gutgeschrieben wird lediglich die Anzahl der physisch zurückgesendeten Exemplare.

Davon zu unterscheiden ist die Ganzstückremission. Diese ist von der Abrechnung her eine körperlose Remission, bei der dem Verlag als Sonderleistung körperlich Exemplare zur Verfügung gestellt werden.